Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.  Angebot und Auftrag

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers rechtswirksam. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind unwirksam. Die AGB des Vertragspartners werden nicht Bestandteil, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Preise

Die Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen für Lieferungen, die auftragsgemäß 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

 

3. Zahlung

Zahlungsziel sind 14 Tage nach Lieferung netto. Zahlungsort ist der Sitz des Verkäufers und die Währung EURO. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich und wird dadurch der Gegenleistungsanspruch des Verkäufers gefährdet, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

 

4. Zahlungsverzug

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, werden die dadurch dem Verkäufer entstandenen Kosten und Zinsen mit 8% über den Basiszinssatz der Bundesbank ab dem Fälligkeitszeitpunkt berechnet. Vor Bezahlung fälliger Beträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, soweit der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage, ist der Verkäufer berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

6. Lieferung und Leistungsänderungen

Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Leistungshindernissen, die auf höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, rechtmäßigen Streiks und Aussperrungen und ähnliche vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen, ist der Verkäufer von der Leistung befreit, solange das Ereignis anhält. Ist in einem solchen Fall das Leistungshindernis dauerhaft, kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall jedoch ausgeschlossen. Teillieferungen und die Zusammenfassung von Lieferungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

7. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmt der Verkäufer, falls nicht schriftlich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Kosten für Verpackung und Versand übernimmt der Käufer. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde, oder – wenn vereinbart wurde, dass der Käufer für die  Organisation des Transports zuständig ist – sobald Versandbereitschaft gemeldet wurde.

 

8. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen bzw. Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, die Sache fehlerhaft vom Käufer montiert bzw. in Betrieb gesetzt, die Sache fehlerhaft oder nachlässig behandelt, übermäßig beansprucht oder ungeeigneten Betriebsmitteln, Austauschwerkstoffen, chemischen, elektronischen oder elektrischen Einflüssen ausgesetzt, so entfällt jede Gewährleistung soweit sie auf die entsprechende, in diesem Satz aufgeführte Ursache zurückzuführen ist.. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte hat der Käufer Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Ware, bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung durch schriftliche Erklärung geltend zu machen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht umfasst auch Gebrauchs- und Montageanweisungen. Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit Mängel nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behebbar sind, kann die Gewährleistung auch durch Gutschrift des Rechnungswertes erfolgen. 

 

Verkäufer haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  • Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in 5.5 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  • Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Der Verkäufer haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für ihn bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  • Der Verkäufer haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  • Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung er vertrauen darf. Wenn der Verkäufer diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Verkäufer zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. 

9. Demogeräte

Zu Testzwecken werden dem Kunden Demogeräte zur Verfügung gestellt. Als Gegenleistung wird dem Kunden eine monatliche Pauschale von 2% des Listenpreises in Rechnung gestellt. Beschädigungen bei Rückgabe werden entsprechend den notwendigen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Rechte des Käufers, insbesondere die Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar. Die rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll diejenige zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Gedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Lieferwerk des Verkäufers.

 

Gerichtsstand ist München.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über internationales Kaufrecht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.